| Autor |
Beitrag |
![[Post New]](/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 09/07/2008 12:25:27
|
sinchen
Forums-Spezialist
![[Avatar]](/images/avatar/fbd7939d674997cdb4692d34de8633c4.jpg)
Beigetreten: 03/08/2006 13:54:12
Beiträge: 27478
Standort: Neverland
Offline
|
Tja, habe mal ein wenig gewühlt und ein paar Grundlagen gefunden...
Allerdings habe ich nirgendwo gelesen, dass bestimmte Schlüsselnummern nur ein grünes Kennzeichen bekommen- bin aber auch nur drübergeflogen!
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_20.php
In Paragraf 9 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Zuteilung von Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund geregelt. Nach dieser Vorschrift werden grüne Kennzeichen nur für Fahrzeuge zugeteilt, deren Halter nach § 3 Kfz-Steuergesetz (KraftStG) von der Kfz-Steuer befreit ist. Aber es gibt auch steuerbefreite Fahrzeuge mit den üblichen Kennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Grund); sie sind in § 9 Absatz 2 FZV unter Ziffern 1 bis 7 genannt.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 9 Besondere Kennzeichen
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ausgenommen hiervon sind:
1. Fahrzeuge von Behörden,
2. Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
3. Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
4. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
5. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Abs. 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
6. besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
7. Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen nach § 19.
Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird. Das grüne Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1. Die Zuteilung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken.
(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Abs. 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
http://www.tier-kompakt.de/2008/04/23/keine-freifahrt-pferdeanhanger-muss-zugelassen-und-versichert-werde/
http://www.pferdeanhaenger-tipps.de/gesetzordnung/anmeldepflicht/grueneskennzeichengutoderschlecht.html
|
Wenn du am Morgen aufstehst, dann sage Dank für das Morgenlicht, für dein Leben und die Kraft, die du besitzt.
Sage Dank für deine Nahrung und die Freude, am Leben zu sein.
Wenn du keinen Grund siehst, Dank zu sagen, liegt der Fehler bei dir.
 |
|
|
 |
![[Post New]](/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 09/07/2008 12:49:13
|
Ecuador
Forums-Spezialist
![[Avatar]](/images/avatar/a3f390d88e4c41f2747bfa2f1b5f87db.jpg)
Beigetreten: 02/08/2006 09:26:04
Beiträge: 18708
Standort: Gem. Jüchen
Offline
|
Hat denn niemand nen guten Draht zum Strassenverkehrsamt oder kennt jemand der da arbeite, das man mal nachfragen kann?
|
Ecuador
Alles rund ums Haustier Futter & Zubehör - kommt geliefert! zooplus.de - Mein Haustiershop
|
|
|
 |
![[Post New]](/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 09/07/2008 13:04:30
|
Tanja
Forums-Spezialist
![[Avatar]](/images/avatar/7dcd340d84f762eba80aa538b0c527f7.jpg)
Beigetreten: 06/02/2008 09:10:05
Beiträge: 9916
Standort: Mönchengladbach
Offline
|
Ich könnte meinen Mann mal fragen, der ist Fahrlehrer, vielleicht weiß er ja was darüber, und wenn nicht, kennt er sicher jemanden, mal sehen
|
|
|
 |
![[Post New]](/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 09/07/2008 13:30:33
|
sinchen
Forums-Spezialist
![[Avatar]](/images/avatar/fbd7939d674997cdb4692d34de8633c4.jpg)
Beigetreten: 03/08/2006 13:54:12
Beiträge: 27478
Standort: Neverland
Offline
|
Ecuador wrote:
Hat denn niemand nen guten Draht zum Strassenverkehrsamt oder kennt jemand der da arbeite, das man mal nachfragen kann?
Ich frage mal ne freundin, die sind kreisfrei, vielleicht kennt die bei sich jemanden in der Zulassung!!!
|
Wenn du am Morgen aufstehst, dann sage Dank für das Morgenlicht, für dein Leben und die Kraft, die du besitzt.
Sage Dank für deine Nahrung und die Freude, am Leben zu sein.
Wenn du keinen Grund siehst, Dank zu sagen, liegt der Fehler bei dir.
 |
|
|
 |
|
|